Sozialversicherungsrecht
Im Sozialversicherungsrecht beraten wir national und international tätige Unternehmen, vornehmlich zu Beitragsfragen. Insbesondere beraten wir laufend zur Sozialversicherungspflicht inländischer und ausländischer Organe. Hier sind wir Ansprechpartner für Statusfeststellungsverfahren, die wir bis zu einer etwaigen sozialgerichtlichen Auseinandersetzung begleiten.

Wir gestalten Verträge aller Art auch mit einem Blick auf sozialversicherungsrechtliche Aspekte.

Im Rahmen der Strukturierung von Entsendeverträgen begleiten wir unsere Mandanten von der vertraglichen Gestaltung bis hin zur tatsächlichen Umsetzung bei den Behörden.

Ferner beraten wir Unternehmen jeder Größe bei Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger, so auch der Künstlersozialkasse (KSK).

In gerichtlichen Verfahren haben wir jahrelange Praxis.