Steuerrecht
Die Steuerberatung ist wesentlicher Teil der Expertise unserer Kanzlei. Mit dem Fachgebiet Steuerrecht komplettieren wir unser Beratungsspektrum für Unternehmen, deren Gesellschafter und Geschäftsführer mit einer umfassenden Steuerberatung in betrieblichen und privaten Angelegenheiten.

Das Beratungsspektrum umfasst die Steuerberatung und -gestaltung von nationalen und internationalen Sachverhalten. Mit hochqualifizierten ausländischen Beratern arbeiten wir nahezu täglich zusammen.

Besonders qualifiziert sind wir bei grenzüberschreitenden Fragestellungen, etwa im Bereich der Betriebsstättenbesteuerung. Darüber hinaus beraten wir umfassend bei Mitarbeiterentsendung und Expatriate-Programmen von oder nach Deutschland, einschließlich aller sozialversicherungsrechtlichen Aspekte.

Im Übrigen erbringen wir das gesamte Leistungsspektrum der Steuerberatung:

Von der Finanz- und Lohnbuchführung über die Bilanzierung bis hin zu der Fertigung sämtlicher erforderlicher Steuererklärungen und -anmeldungen begleiten wir unsere Mandanten vollständig und umfassend. Dies gilt selbstverständlich auch für die Betreuung von Betriebsprüfungen, das Führen von Rechtsmittelverfahren und die Vertretung vor den Finanzgerichten.

Weiterhin beraten wir unsere Mandanten im Rahmen von Schenkungs- und Erbschaftsvorgängen in steuerrechtlicher Hinsicht und sind Ansprechpartner für Vermögensübertragungen und Nachfolgeplanung im privaten und betrieblichen Bereich.