Gesellschaftsrecht
Wir beraten zu sämtlichen Formen von Gesellschaften und Körperschaften einschließlich kommunaler Unternehmen von der Gründung über die Umgestaltung bis zur Liquidation oder Insolvenz.

Wir gestalten Gesellschaftsverträge und Satzungen aller Art, begleiten Unternehmenskäufe und Umwandlungsvorgänge und beraten zur Unternehmensnachfolge ebenso wie zur Privatisierung.

Außerdem betreuen wir unsere Mandanten bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen im Gesellschafterkreis, insbesondere auch beim freiwilligen oder erzwungenen Ausscheiden von Gesellschaftern aus der Gesellschaft.

Ebenso intensiv sind wir in Bezug auf die Rechtsverhältnisse von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten tätig. Dies betrifft sowohl Dienstverträge und ihre Kündigung oder sonstige Beendigung als auch die Haftung von Organen. Wir beraten laufend zu Compliance und D&O-Versicherungen.

Darüber hinaus begleiten wir Unternehmen bei der Umstrukturierung und Umwandlung, der Sanierung und dem Krisenmanagement.