Thomas Keller

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Thomas Keller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken, Heidelberg, Lausanne (Schweiz) und München für eine der großen zehn Kanzleien als Arbeitsrechtler in München und Berlin tätig. Seine Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung der Mandanten in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Neben der Tätigkeit bei und im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen bilden insbesondere die Beratung bei Umstrukturierungen und Betriebsänderungen (einschließlich Interessenausgleichs- und Sozialplanver-handlungen sowie Einigungsstellenverfahren) sowie die Vertretung von Führungskräften Schwerpunkte seiner Tätigkeit. Die Beratung der Mandanten umfasst dabei auch die Beratung beim Aufbau einer Personalstruktur bzw. bei einer Personalreduzierung, bei Unternehmensakquisitionen, hinsichtlich internationalem Projektmanagement und internationalem Personaleinsatz, hinsichtlich betriebsverfassungsrechtlicher/personalvertretungsrechtlicher sowie tarifrechtlicher Fragen oder auch hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Implikationen einer Insolvenz.

Soweit sich gesellschaftsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche oder steuerrechtliche Aspekte ergeben, arbeitet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Keller eng mit der von Joachim Menz geleiteten steuerrechtlichen Abteilung der Kanzlei bzw. der von Sanjay Bakshi geleiteten gesellschaftsrechtlichen Abteilung der Kanzlei zusammen.

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