Stefanie Andrelang, LL.M.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht
Stefanie Andrelang, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, hat sich schon während ihrer juristischen Ausbildung in München und Glasgow, Schottland auf das Gebiet des Arbeitsrechts spezialisiert. Nach jeweils einjährigen Aufenthalten in den USA sowie in Großbritannien bildet die Beratung englischsprachiger Mandanten einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit. Ihre Tätigkeit umfasst die Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Mandanten in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Neben der Beratung bei Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen bilden insbesondere die Beratung bei Umstrukturierungen und Betriebsänderungen (einschließlich Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Einigungsstellenverfahren), bei Unternehmensakquisitionen sowie die Vertretung von Führungskräften Schwerpunkte ihrer Tätigkeit. Des Weiteren berät sie regelmäßig zu Fragen des internationalen Personaleinsatzes/Entsendung, Arbeitnehmerüberlassung, Altersteilzeit, Kurzarbeit und im sozialversicherungsrechtlichen Bereich zu Statusfragen/freie Mitarbeit.
Soweit sich gesellschaftsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche oder steuerrechtliche Aspekte ergeben, arbeitet sie eng mit der von Joachim Menz geleiteten steuerrechtlichen Abteilung der Kanzlei bzw. der von Sanjay Bakshi geleiteten gesellschaftsrechtlichen Abteilung der Kanzlei zusammen.
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