Sozialversicherungsrecht / Beitragsrecht
Sozialversicherungsrecht und insbesondere das Beitragsrecht ist wesentlicher Teil der Expertise unserer Rechtsanwälte und Fachanwälte in München. Mit dem Fachgebiet Sozialversicherungsrecht komplettieren wir als spezialisierte Kanzlei unsere umfassende Qualifikation im Unternehmensrecht.Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Keller leitet diesen Fachbereich in München gemeinsam mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Joachim Menz. Wir beraten zum Sozialversicherungsrecht vor allem auch im Bereich internationaler Vertragsbeziehungen und sind in den internationalen Regelungen (z.B. EWG-VO 1408/71) ebenso wie in allen anderen Sozialversicherungsabkommen zu Hause. Steuerrechtliche Aspekte werden dabei von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Joachim Menz und seinem Team berücksichtigt. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte sind täglich mit internationalen Sachverhalten beschäftigt und beraten inländische und ausländische Unternehmen unter anderem zum Beitragsrecht. Wir begleiten ferner Personengesellschaften, Personenhandelsgesell-schaften und Kapitalgesellschaften jeder Größe bei Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger, insbesondere der Deutsche Rentenversicherung Bund. Wir gestalten Verträge aller Art auch mit einem Blick auf sozial-versicherungsrechtliche Aspekte und begleiten bis zur Ausstellung einer E 101 etc. Die Sozialversicherungspflicht von inländischen und ausländischen Organen, vor allem Geschäftsführer der GmbH, Vorstände und Aufsichtsräte der AG, beraten wir laufend. Hier vertreten wir bis hin zum Statusfeststellungsverfahren. In gerichtlichen Verfahren haben wir jahrelange Praxis. |