Matthias Ferstl

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Matthias Ferstl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, legte bereits während dem Studium an der Münchener Ludwig-Maximilians-Universität und seinem Referendariat einen Schwerpunkt auf das Arbeitsrecht. Als Anwalt zugelassen, arbeitete er mehrere Jahre für eine in München etablierte und darüber hinaus bekannte Arbeitsrechtskanzlei, die sich auf die Vertretung von Arbeitnehmern, Betriebsräten und Gewerkschaften spezialisiert hat. Im Anschluss wurde er für eine renommierte Münchener Sozietät tätig, die Arbeitgerberverbände, Unternehmen sowie Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und leitende Angestellte anwaltlich berät und vertritt.

Matthias Ferstl nimmt die Interessen seiner Mandanten im Urteils- und insbesondere im Beschlussverfahren in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit wahr. Einen wesentlichen Teil seiner Tätigkeit betreffen Fragen des Tarif- und Betriebsverfassungsrechts bei Betriebsübergangen und Unternehmensumwandlungen. Gleiches gilt für Probleme des Betriebsrentenrechts.

Soweit sich gesellschaftsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche oder steuerrechtliche Aspekte ergeben, arbeitet er eng mit der von Joachim Menz geleiteten steuerrechtlichen Abteilung der Kanzlei bzw. der von Sanjay Bakshi geleiteten gesellschaftsrechtlichen Abteilung der Kanzlei zusammen.

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