Jana De Martino
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht
Jana De Martino, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, hat sich schon während ihrer juristischen Ausbildung in Trier, Sydney und Düsseldorf auf das Gebiet des Arbeitsrechts spezialisiert. Ihre Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung der Mandanten in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Neben der Tätigkeit bei und im Zusammenhang mit der einvernehmlichen und streitigen Beendigung von Arbeits-verhältnissen bilden die Vertragsgestaltung, insbesondere der Entwurf von Arbeits- und Dienstverträgen nebst Ergänzungs- und Änderungsregelungen (z.B. Bonussysteme) unter Beachtung aktueller Anforderungen des AGB-Rechts sowie die Vertretung von Führungskräften Schwerpunkte ihrer Tätigkeit. Ebenso berät sie aber auch bei Umstrukturierungen und Betriebsänderungen (einschließlich Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen sowie Einigungsstellenverfahren) sowie beim Aufbau einer Personalstruktur bzw. bei einer Personalreduzierung, bei Unternehmensakquisitionen, hinsichtlich internationalem Projektmanagement und internationalem Personaleinsatz, hinsichtlich betriebsverfassungsrechtlicher/personalvertretungsrechtlicher sowie tarifrechtlicher Fragen oder auch hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Implikationen einer Insolvenz.
Soweit sich gesellschaftsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche oder steuerrechtliche Aspekte ergeben, arbeitet sie eng mit der von Fachanwalt für Steuerrecht Joachim Menz geleiteten steuerrechtlichen Abteilung der Kanzlei bzw. der von Sanjay Bakshi geleiteten gesellschaftsrechtlichen Abteilung der Kanzlei zusammen.
jana.demartino@keller-menz.de |