Steuerrecht

Die Steuerberatung für Unternehmen und Privatpersonen ist wesentlicher Teil der Expertise unserer Rechtsanwälte und Fachanwälte in München. Mit dem Fachgebiet Steuerrecht komplettieren wir unser Beratungsspektrum  für Unternehmen und deren Gesellschafter und Geschäftsführer mit einer umfassenden Steuerberatung in betrieblichen und privaten Angelegenheiten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Joachim Menz leitet diesen Fachbereich in München gemeinsam mit seinem Team erfahrener Bilanzbuchhalter und Steuerfachgehilfen.

Das Beratungsspektrum umfasst die Steuerberatung und Steuergestaltung von nationalen und internationalen Sachverhalten. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, insbesondere zum angrenzenden Ausland (Österreich, Schweiz, Niederlande, Frankreich, Tschechien u.a.) sowie den Ländern mit wichtigen Handelsbeziehungen (England, USA u.a.) können wir auf langjährige Erfahrung im Bereich der Betriebsstättenbesteuerung und Mitarbeiterentsendung verweisen. Die über Jahre aufgebauten engen Kontakte zu ausländischen Beratern sind bei der Um- und Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten sehr hilfreich. Im Zusammenhang mit aus dem Ausland entsandten Mitarbeiter beraten wir ausländische Unternehmen bei der Erfüllung der im Inland bestehenden Verpflichtungen (Gehaltsabrechnungen, Lohnsteueranmeldungen, Anmeldung von Sozialversicherungsbeiträgen) und erstellen die erforderlichen Einkommensteuererklärungen (beschränkte / unbeschränkte Steuerpflicht). Zum anderen übernehmen wir die Erstellung und Abgabe sämtlicher Steuererklärungen (Einkommensteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Erbschaftsteuererklärung, Schenkungsteuererklärung etc.)  und Steueranmeldungen (Umsatzsteuervoranmeldung incl. zusammenfassende Meldung, Lohnsteueranmeldung) für Unternehmen jeder Rechtsform einschließlich inländischer Tochtergesellschaften und Niederlassungen ausländischer Unternehmen. Für Arbeitgeber erstellen wir Gehalts- und Lohnabrechnungen unter Berücksichtigung der sozialversicherungsrechtlichen Belange einschließlich der Anmeldungen bei den Sozialversicherungsträgern. Im Bereich der betrieblichen Steuerberatung übernehmen wir die Einrichtung und Erstellung der laufenden Finanz- und Lohnbuchführung, Erstellung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse und der Steuerbilanzen sowie die Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (insbesondere für Freiberufler). Auf Wunsch unserer Mandanten führen wir sämtlichen Schriftverkehr mit dem Finanzamt, betreuen unsere Mandanten bei Außenprüfungen der Finanzverwaltung und Sozialversicherungsträger  und vertreten unsere Mandanten bei streitigen Auseinandersetzungen vor den Finanzbehörden (Einspruchsverfahren, Klage bei den Finanzgerichten).

 

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