Christine Gerbaulet
Rechtsanwältin
Christine Gerbaulet, Rechtsanwältin, hat sich schon während ihrer juristischen Ausbildung in Frankfurt am Main, New York und Düsseldorf auf das Gebiet des Arbeitsrechts spezialisiert. Ihre Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung der Mandanten in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Neben der Tätigkeit bei und im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen bilden insbesondere die Beratung bei Umstrukturierungen und Betriebsänderungen (einschließlich Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen sowie Einigungsstellenverfahren) sowie die Vertretung von Führungskräften Schwerpunkte ihrer Tätigkeit. Die Beratung der Mandanten umfasst dabei auch die Beratung beim Aufbau einer Personalstruktur bzw. bei einer Personalreduzierung, bei Unternehmensakquisitionen, hinsichtlich internationalem Projektmanagement und internationalem Personaleinsatz, hinsichtlich betriebsverfassungsrechtlicher/personalvertretungsrechtlicher sowie tarifrechtlicher Fragen oder auch hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Implikationen einer Insolvenz.
Soweit sich gesellschaftsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche oder steuerrechtliche Aspekte ergeben, arbeitet sie eng mit der von Joachim Menz geleiteten steuerrechtlichen Abteilung der Kanzlei bzw. der von Sanjay Bakshi geleiteten gesellschaftsrechtlichen Abteilung der Kanzlei zusammen.
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